Allgemeine Geschäftsbedingungen
der SILVERLINE Küchengeräte und Handel GmbH
(nachfolgend „Verwender” genannt) – Stand 01. April 2023 – gewerbliche Abnehmer
 
1 Geltung der Bedingungen
1.) Die Lieferungen, Leistungen und Angebote des Verwenders erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklichvereinbart werden. Etwaigen Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Dies gilt auch, wenn der Verwender auf derartige Bestimmungen des Kunden ausdrücklich hingewiesen wurde.
 
2 Angebot und Vertragsschluss
1.) In Prospekten, Anzeigen und anderen Drucksachen enthaltene Angebote sind auch bezüglich der Preisangaben freibleibend und unverbindlich. An speziell ausgearbeitete Angebote hält sich der Verwender 10 Tage gebunden.
2.) Der Kunde ist 3 Wochen an ein von ihm unterbreitetes Angebot zum Abschluss eines Vertrages gebunden. Lehnt der Verwender nicht binnen 3 Wochen nach Auftragserteilung die Annahme ab, so gilt die Annahme als erteilt. Beim Verkauf vorrätiger Ware ist der Kunde 3 Tage an sein Angebot gebunden.
3.) Zeichnungen oder Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich vereinbart wird.
4.) Die Preise sind Nettopreise und schließen die gesetzliche Umsatzsteuer nicht mit ein. Eine Ausnahme besteht bei Verkaufskatalogen des Verwenders, die er dem Kunden für dessen Kunden zur Verfügung stellt. Die Preise in den Verkaufskatalogen sind unverbindliche Preisempfehlungen, die die gesetzliche Mehrwertsteuer mit einschließen.
5.) Alle in den Preislisten des Verwenders aufgeführten Preise gelten in EURO per Stück, sofern nicht etwas anderes angegeben ist.
 
3 Lieferung
1.) Allgemeines
  1. a) Ab einem Warenwert von EURO 85,00 Netto erfolgt die Lieferung deutschlandweit kostenlos. Bei Aufträgen mit einem Warenwert unter EURO 85,00 Netto trägt die Kosten für den Versand der Kunde, wobei die Wahl des Versandweges und der Versandart vom Verwender nach billigem Ermessen ausgeübt wird, sofern der Verwender nicht ausdrücklich einen bestimmten Versandweg wünscht.
  2. b) Die Lieferung erfolgt auf Gefahr des Kunden. Mit der Übergabe der Ware durch den Verwender an die die Versendung ausführende Person, auch wenn es sich um einen Versand durch eigene Leute des Verwenders handelt, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs auf den Kunden über.
  3. c) Der Verwender ist in zumutbarem Umfang zur Teilleistung berechtigt. Die Wahl des Transportweges und der Transportmittel bleibt dem Verwender vorbehalten.
2.) Vorbehalt der Selbstbelieferung Bei Nichtbelieferung des Verwenders durch Lieferanten steht dem Verwender – sofern er die Nichtbelieferung nicht zu vertreten hat – das Recht zu, vom Vertrag, soweit er sich auf nicht lieferbare Gegenstände bezieht, zurückzutreten. Der Verwender informiert den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit und erstattet die Gegenleistung unverzüglich.
3.) Bei Vorliegen von durch den Verwender zu vertretenden Lieferverzögerungen wird die Dauer der vom Kunden gesetzlich zu setzenden Nachfrist auf 3 Wochen festgelegt, die mit Eingang der Nachfrist beim Verwender beginnt.
4.) Vom Verwender nicht zu vertretene Störungen im Geschäftsbetrieb des Verwenders oder bei dessen Vorlieferanten, insb. Arbeitsausstände und Aussperrungen sowie Fälle höherer Gewalt, die auf unvorhersehbarem und unverschuldetem Ereignis beruhen, verlängern die Lieferfrist um die Dauer der Störung.
5.) Führt eine entsprechende Störung zu einem Leistungsaufschub von mehr als 6 Wochen, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Die gesetzlichen Rücktrittsrechte des Kunden bleiben davon unberührt.
6.) Je Lieferung wird eine Transportversicherungsgebühr in Höhe von 3,90 EURO erhoben.
 
4 Verpackung
Die in den Rechnungen des Verwenders ausgewiesenen Preise enthalten die Kosten einer Standard-Transportverpackung. Sofern diese aus Wellpappe besteht, sind die Kartonagen recyclingfähig und in der Regel mit dem RESY-Zeichen
versehen. Erfolgt die Lieferung innerhalb von Deutschland, nimmt der Verwender die Transportverpackungen zurück, vorausgesetzt, die Rücklieferung der Transportverpackungen erfolgt frei Haus Grevenbroich.
 
5 Zahlung
Die Rechnungen des Verwenders sind nach Zugang beim Kunden fällig, innerhalb von 10 Tagen mit 3% Skonto oder 30 Tagen netto, gerechnet ab Rechnungsstellung und Lieferung bzw. Abnahme der Ware. Bei Erstaufträgen behält sich
der Verkäufer Lieferungen gegen Vorauskasse oder Nachnahme vor. Im Rechnungsbetrag enthaltene Frachten sind nicht skontierfähig. Rechnungsregulierung durch Wechsel ist nicht möglich.
 
6 Mängelrügen und Mängelhaftung
1.) Ist der Kauf für beide Seiten ein Handelsgeschäft, gelten für die Untersuchungs- und Rügepflicht des Kunden einschließlich der rechtlichen Folgen uneingeschränkt die §§ 377,378 HGB.
2.) Der Kunde muss der Kundendienstleitung des Verwenders Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang des Liefergegenstandes, schriftlich anzeigen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht
entdeckt werden können, sind dem Verwender unverzüglich nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen.
1.) Im Falle einer Anzeige des Kunden, dass die Produkte einen Mangel aufweisen, kann der Verwender nach seiner Wahl und auf seine Kosten verlangen, dass:
  1. a) das mangelhafte Teil bzw. Gerät zur Reparatur und anschließender Rücksendung an den Verwender geschickt wird oder
  2. b) der Kunde das mangelhafte Teil bzw. Gerät bereithält, um eine Reparatur durch den Verwender vor Ort durchführen zu lassen.
2.) Schlägt die Nachbesserung nach 2-maligem Versuch fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
3.) Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen.
4.) Ansprüche wegen Mängeln gegen den Verwender stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar.
5.) Abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln ein Jahr ab Ablieferung. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, beginnt die Verjährung mit der Abnahme.
6.) Sonderanfertigungen (Schachtsonderanfertigungen und Sonderlackierungen) sind vom Umtausch ausgeschlossen.
 
7 Haftungsbeschränkung
1.) Schadenersatzansprüche sind unabhängig von der Art der Pflichtverletzung, einschließlich unerlaubter Handlung ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
2.) Bei Verletzungen wesentlicher Vertragspflichten haftet der Verwender für jede Fahrlässigkeit, bei lediglich fahrlässiger Pflichtverletzung jedoch nur bis zur Höhe des vertragstypischen und vorhersehbaren Schadens. Ersatz von unvorhersehbaren und mittelbaren Schäden sowie Folgeschäden kann nicht verlangt werden, es sei denn, ein vom Verwender garantiertes Beschaffenheitsmerkmal bezweckt, den Kunden gegen gerade solche Schäden abzusichern.
3.) Die Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse in den Absätzen 1 und 2 gelten nicht für Ansprüche, die wegen arglistigen Verhaltens des Verwenders entstanden sind, sowie bei einer Haftung für garantierte Beschaffenheitsmerkmale,für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
4.) Gerät der Verwender in Verzug mit seiner Leistung, ist der Verzugsschaden auf 5% des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Leistung beschränkt. Verlangt der Kunde nach Ablauf der Nachfrist unter den gesetzlichen Voraussetzungen Schadensersatz statt der Leistung oder wird dem Verwender die Leistung während des Lieferverzugs unmöglich, beschränkt sich der Anspruch des Kunden bei leichter Fahrlässigkeit auf höchstens 10% des vereinbarten Kaufpreises. Das gilt nicht, wenn für die Leistung des Verwenders Fixtermine vereinbart wurden. In jedem Fall bleibt dem Verwender der Nachweis eines geringeren, dem Kunden der Nachweis eines höheren Schadens als der Pauschalbetrag vorbehalten.
5.) Soweit die Haftung des Verwenders ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für Angestellte, Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Verwenders.
 
8 Ausstellung
Der Verwender gewährt ihren Händlerkunden einen Zusatzrabatt für Geräte, welche in der Ausstellung platziert werden. Voraussetzung dafür ist, dass die Bestellungen mit dem Vermerk „Ausstellung/Koje“ gekennzeichnet ist und die
Ware auch tatsächlich in der Ausstellung, mindestens 6 Monate, montiert bleibt. Der Verwender ist berechtigt, ungerechtfertigt eingeräumten Ausstellungsnachlass nachzubelasten.
 
9 Rücksendung
Kosten, Aufwendungen oder Schäden, die dem Verwender dadurch entstehen, dass der Kunde die Annahme einer Warenlieferung unberechtigt verweigert oder eine Lieferung infolge eines Umstandes, den der Kunde zu vertreten hat,
missglückt oder erneut oder an eine andere Adresse vorgenommen werden muss, werden an den Kunden weiterberechnet. Warenrückgaben außerhalb der gesetzlichen Gewährleistung können nur mit der Zustimmung des Verwenders
vorgenommen werden. Dem Kunden hat hierfür Bearbeitungskosten in Höhe von 10 % des Rechnungswertes zu tragen. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass die Bearbeitungskosten überhaupt nicht entstanden sind oder
wesentlich niedriger als die Pauschale waren. Eine Rücknahme von Sonderanfertigungen kann außerhalb der gesetzlichen Gewährleistung nicht erfolgen.
 
10 Eigentumsvorbehalt
1.) Bis zur vollständigen Bezahlung aller gegenwärtigen und künftigen Forderungen des Verwenders aus dem Kaufvertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung (gesicherte Forderungen) behält sich der Verwender das Eigentum an den verkauften Waren vor.
2.) Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Käufer hat den Verwender unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn und soweit Zugriffe Dritter auf die dem Verwender gehörenden Waren erfolgen.
3.) Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, ist der Verwender berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten und die Ware auf Grund des Eigen- tumsvorbehalts und des Rücktritts heraus zu verlangen. Zahlt der Käufer den fälligen Kaufpreis nicht, darf der Verwender diese Rechte nur geltend machen, wenn er dem Käufer zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt hat oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.
4.) Der Käufer ist befugt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu veräußern und/oder zu verarbeiten. In diesem Fall gelten ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen.
(a) Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Waren entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei der Verwender als Hersteller gilt. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwirbt der Verwender Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte der verarbeiteten, vermischten oder verbundenen Waren. Im Übrigen gilt für das entstehende Erzeugnis das Gleiche wie für die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware.
(b) Die aus dem Weiterverkauf der Ware oder des Erzeugnisses entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Käufer schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe des etwaigen Miteigentumsanteils des Verwenders gemäß vorstehendem Absatz zur Sicherheit an den Verwender ab. Der Verwender nimmt die Abtretung an. Die in Abs. 2 genannten Pflichten des Käufers gelten auch in Ansehung der abgetretenen Forderungen.
(c) Zur Einziehung der Forderung bleibt der Käufer neben dem Verwender ermächtigt. Der Verwender verpflichtet sich, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Verwender nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät, kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist und kein sonstiger Mangel seiner Leistungsfähigkeit vorliegt. Ist dies aber der Fall, so kann der Verwender verlangen, dass der Käufer dem Verwender die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
(d) Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten die Forderungen des Verwenders um mehr als 10%, wird der Verwender auf Verlangen des Käufers Sicherheiten nach Wahl des Verwenders freigeben.
 
11 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit / Salvatorische Klausel
1.) Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Verwender und Käufer gilt deutsches Recht. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendungen.
2.) Soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen ist, ist der Sitz des Verwenders Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten.
3.) Erfüllungsort für die Lieferung des Verwenders ist der jeweilige Versandort der Ware. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen des Kunden ist der Sitz des Verwenders.
4.) Sofern eine Bestimmung dieser AGB unwirksam ist, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.
 
12 Druckfehler und technische Änderungen vorbehalten
Druckfehler vorbehalten. Technische und konstruktive Änderungen im Rahmen der Weiterentwicklung der Produkte sind ohne Ankündigung vorbehalten. Farbabweichungen sind drucktechnisch bedingt.
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