Fensterkippschalter

Fensterkippschalter

Gemäß der aktuellen Feuerungsverordnung (§ 4 Abs. 2 FeuVO) dürfen eine raumluftabhängige Feuerstätte (Holz-, Kohleofen, Gastherme etc.) und ein Abluftventilator (Dunstabzugshaube, Lüftungsanlagen, Abluft-Wäschetrockner etc.) nur dann gleichzeitig betrieben werden, wenn ein Druckausgleich ausschließlich durch Frischluftzufuhr gewährleistet ist. Denn durch den Verbrennungsvorgang kann andernfalls in geschlossenen Räumen ein Unterdruck entstehen, wenn parallel ein Abluftsystem aktiviert ist. Das heißt, der Abluftventilator zieht aus der Feuerstätte die gefährlichen Gase, wie z. B. Kohlenmonoxid, die lebensbedrohlich auf den Menschen wirken können. Ein Fensterkippschalter ist eine geringfügige Investition – für Ihre Sicherheit.

Funk-Fensterkippschalter mit DIBt-Zulassung
Fensterkippschalter mit Kabel
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